Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marktgemeinde Bad Goisern am Hallstättersee · Stand: August 2020
1
Allgemeines
Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und maßgebend für alle Verträge und Leistungen der Gemeinde Bad Goisern. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von der Gemeinde Bad Goisern ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2
Lieferung und Leistungen
Sämtliche Preise sind Endverbraucherpreise – brutto, also einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben und sind unverbindlich.
3
Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, wird ihm eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt. Wird die Annahme verweigert, ist die Gemeinde Bad Goisern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4
Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich sind sämtliche Waren und Leistungen vor Lieferung vollständig zu bezahlen. Erfolgt eine Lieferung ohne vorherige Bezahlung, gilt Eigentumsvorbehalt – die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gemeinde Bad Goisern.
💡 Sämtliche Endkundenpreise sind inklusive österreichischer Mehrwertsteuer angegeben.
5
Gewährleistung
Die Gemeinde Bad Goisern gewährt grundsätzlich 12 Monate Gewährleistung. Neuware wird mit 24 Monaten angeboten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Anlieferung.
Bei Annahme muss die Verpackung unverzüglich geprüft werden. Transportschäden sind sofort schriftlich dem Frachtführer anzuzeigen. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Betrieb oder unberechtigten Eingriffen.
6
Haftungsbeschränkungen
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gemeinde haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden und Unfälle bei Veranstaltungen wird nicht gehaftet.
7
Abtretung
Die Gemeinde Bad Goisern ist berechtigt, Forderungen abzutreten.
8
Kostenrückerstattung bei Veranstaltungen
Absagen sind bis spätestens 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Andernfalls verfällt die Anmeldegebühr.
Die Rückerstattung erfolgt elektronisch oder über das Bürgerservice der Gemeinde Bad Goisern.
9
Einverständniserklärung
Der Anmelder zu einer Veranstaltung erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, die bei dieser Veranstaltung entstehen, einverstanden.
10
Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen können nur schriftlich erfolgen. Alle Ansprüche unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: August 2020 · Marktgemeinde Bad Goisern am Hallstättersee
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